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Elektronische Rechnung - Entgegennahme durch öffentliche Auftraggeber,
Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Ihr Unternehmen Lieferungen / Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-
Vorpommern erbringt, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform
der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) nutzen.
Sie steht Ihnen seit dem 18.04.2020 zur Verfügung. Ab dem 01.04.2023 besteht die Verpflichtung zur
elektronischen Rechnungserteilung.
Über die OZG-RE können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes
Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle
Richtigkeit geprüft.
Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID
(elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungssteller durch den
Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.

Übersicht Leitwege-IDs Amt Stralendorf:

OrganisationLeitwege-ID mit Prüfziffer
Gemeinde Dümmer 13076036-K000-82
Gemeinde Holthusen 13076063-K000-67
Gemeinde Klein-Rogahn 13076071-K000-41
Gemeinde Pampow 13076107-K000-21
Gemeinde Schossin 13076121-K000-24
Gemeinde Stralendorf 13076130-K000-19
Gemeinde Warsow 13076147-K000-85
Gemeinde Wittenförden 13076154-K000-38
Gemeinde Zülow 13076163-K000-33
Amt Stralendorf 13076965-K000-94

Folgende Übertragungskanäle der OZG-RE können Sie für die Rechnungsstellung wählen:

  • Einbringung mittels Weberfassung in der Fachanwendung:
    In einem webbasierten Online-Formular können die Inhalte der Rechnung direkt erfasst werden.
    Es erfolgt eine technische Prüfung, ob alle Pflichtfelder des Online-Formulars ordnungsgemäß
    ausgefüllt wurden.

  • Einbringung durch (insbesondere manuelles) Upload von Files:
    Im Upload-Bereich können elektronische Rechnungen hochgeladen und zur weiteren Bearbeitung
    eingebracht werden.

Optional können die Nutzer mittels Freischaltung über die OZG-RE weitere Einbringungsarten nutzen:

  • Einbringung durch Web-Services über eine IT-Schnittstelle:
    Das Land stellt die Transportinfrastruktur Public Procurement OnLine (PEPPOL) für die
    Einbringung von elektronischen Rechnungen auf Grundlage des Beschlusses des IT-Planungsrates
    auf dessen 27. Sitzung am 25.10.2018 zur Verfügung.

  • Einbringung per E-Mail in die OZG-RE des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
    Hierbei ist zu beachten, dass eine Mail jeweils nur eine Rechnung enthalten darf. Ansonsten ist
    eine Weiterverarbeitung nicht möglich.
    Darüber hinaus können Sie den Status Ihrer elektronischen Rechnung über den Webzugang der
    OZG-RE nachverfolgen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie elektronische Rechnungen entsprechend der gesetzlichen zeitlichen
    Bestimmungen digital und revisionssicher archivieren müssen.

Rechtsgrundlage(n):

  • EU-Richtlinie 2014/55/EU
  • Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes
    Mecklenburg-Vorpommern (E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - ERechVO MV)*
    Vom 21. Juni 2021

Erforderliche Unterlagen:

  • Rechnungsbegründende Anlagen können als Anlage der Rechnung beigefügt werden.

Voraussetzungen:

  • Die Rechnung muss den Anforderungen des Datenaustauschstandards XRechnung vom 16.
    Dezember 2020 (BAnzAT 05.02.2021 B1) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen, d.h. sie
    muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatische und
    elektronische Verarbeitung ermöglicht (einfache PDF-Dokumente oder bloße Bilddateien
    genügen nicht). Es kann auch ein anderer Datenaustauschstandard verwendet werden, wenn er
    den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.

  • Die neue Version XRechnung 2.2.0 mit einem Hotfix am 07.02.2022 wurde am 27.04.2022 im
    Bundesanzeiger veröffentlicht.
    Die Anwendung des nunmehr geänderten Standards gilt ab 01. August 2022.

  • Die Rechnung muss neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen mindestens
    folgende Angaben beinhalten. Ohne die Pflichtangaben kann keine Absendung erfolgen:

Leitweg-ID (bei Nutzung der Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform -
OZG-RE)
Bankverbindungsdaten
Zahlungsbedingungen
E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers


Lieferantennummer und
Bestellnummer soweit vorhanden

  • Rechnungssender müssen sich für die Rechnungsstellung über die OZG-RE in dem Portal OZG-RE
    als Nutzer registrieren.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.):

  • Keine 

  • Hinweis: Wenn Sie einen Dienstleister zur Übermittlung von Rechnungen wählen, können Kosten
    durch diesen Dienstleister anfallen.

Verfahrensablauf:

  • Nachdem Sie sich als Nutzer bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZGRE)
    registriert haben können Sie Rechnungen im Standard XRechnung per E-Mail einbringen, direkt
    hochladen oder per Weberfassung der OZG-RE manuell erstellen.
    Bei der Registrierung müssen Sie hinterlegen:

Vor- und Nachname
Benutzername
Kennwort
E-Mail-Adresse

  • Wenn Sie Ihre Rechnungen über die OZG-RE übermitteln möchten:
    1. Rufen Sie den Link https://xrechnung-bdr.de auf
    2. Registrieren Sie sich an der OZG-RE
    3. Melden Sie sich bei der OZG-RE an
    4. Wählen Sie über die Benutzerverwaltung der OZG-RE einen für Sie optimalen Übertragungskanal aus
    5. Ihre Rechnung wird durch die OZG-RE automatisch auf formelle Richtigkeit überprüft
    6. Anschließend wird die geprüfte elektronische Rechnung Ihrem öffentlichen Rechnungsempfänger bereitgestellt
    7. Ihre Rechnung gilt als beim Rechnungsempfänger zugestellt, wenn sie von der OZG-RE eingegangen ist
  • Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig und können als rechnungsbegleitende
    Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden:

PDF-Dokumente
Bilder (PNG, JPG)
Textdateien (CSV)

Beachten Sie, dass Ihre elektronische Rechnung inklusive der Anhänge einer Größenbeschränkung
unterliegt und die Anzahl Ihrer Anhänge einschließlich der elektronischen Rechnung auf 200 beschränkt
ist. Wird dies überschritten, sind weitere Anhänge in Papierform zu übermitteln.

  • Wenn Sie für die Rechnungsstellung nicht den Übertragungskanal „Weberfassung“ wählen, müssen Sie bei
    den anderen Übertragungskanälen folgendes beachten:

Geben Sie die Pflichtangaben an. Ohne diese können die Rechnungen nicht angenommen werden:

Leitweg-ID (bei Nutzung der OZG-RE)
Bankverbindungsdaten
Zahlungsbedingungen
E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
Lieferantennummer und
Bestellnummer soweit vorhanden


Beachten Sie die Anforderungen an eine elektronische Rechnung nach dem Standard XRechnung
in der jeweils aktuellen Fassung.


Hinweis: Bei der Rechnungsstellung müssen Sie die sogenannte Leitweg-ID angeben. Dieser Schlüssel
dient dazu, den Rechnungsempfänger eindeutig zu adressieren. Die Leitweg-ID wird Ihnen durch Ihren
öffentlichen Auftraggeber mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer:

  • keine

Fristen:

  • keine
  • Hinweis: Bitte beachten Sie die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.

Formulare:

  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Onlineverfahren über https://xrechnung-bdr.de
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten):

  • XRechnung ist ein Standard zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und wurde
    von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben.
  • XRechnung ist eine Konkretisierung ("Core Invoice Usage Specification" beziehungsweise "CIUS") der
    europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung und steht nicht in Konkurrenz zur europäischen Norm.
  • https://xeinkauf.de/xrechnung/

Fachlich freigegeben am/ durch:
17.03.2023/ Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern