30.01.2018
Amtliche Bekanntmachung über Spendeneingänge der Gemeinde Wittenförden

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist der jährliche Bericht über Spendeneingänge der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der aktuelle Bericht für das Jahr 2015 der Gemeinde Wittenförden kann während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung, Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf, Zimmer 205, eingesehen werden. Allen Spendern, die im Jahr 2015 die Gemeinde mit Geld- und Sachspenden unterstützt haben, ein herzliches Dankeschön.
Wittenförden, den 30.01.2018
gez. Manfred Bosselmann
Der Bürgermeister