Verwaltungsdienste
Abwicklung von Kaufverträge
Betreuung aller gemeindeeigenen Liegenschaften
Allgemeine Informationen
Betreuung aller gemeindeeigenen Liegenschaften. Zu diesen gehören unter anderem Ackerländereien, Grünland und Bauland. Des weiteren werden die nicht gemeindlichen Hausgrundstücke verwaltet.
Für eventuelle Fragen, welche die Eigentümer betreffen, sowie hinsichtlich der jeweiligen Lagebeschreibungen und bezüglich Miet-, Pacht- und Kaufmöglichkeiten in den jeweiligen Gemeinden des Amtsbereiches, steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin gerne zur Verfügung.
Bei Liegenschaftsangelegenheiten ist es immer ratsam, sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen zu können. Ferner sind häufig Eigentumsnachweise mitzuführen und Kartenmaterialien vorzulegen.
Enteignungsverfahren
Garagenabgaben
Allgemeine Informationen
Garagenabgaben werden fällig, wenn sich die Garage auf kommunalem Grund und Boden befindet. Jeder Garagenbesitzer, der diesen Tatbestand erfüllt, erhält vom Liegenschaftsamt einen Pachtvertrag. Die Zahlung erfolgt jedoch auf Grundlage des Abgabenbescheides des Steueramtes.
Wollen Sie Ihre Garage verkaufen, ist es notwendig einen Kaufvertrag abzuschließen (kein Notarvertrag!). Dieser ist im Steueramt als Kopie einzureichen. Ein Exemplar wird an das zuständige Finanzamt weitergeleitet, da für das Gebäude zusätzlich Grundsteuern zu entrichten sind.
Negativbescheide
Allgemeine Informationen
Beantragung der für die Kaufverträge benötigten Negativbescheinigungen über den Verzicht der jeweiligen Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht
Diese Beantragungen müssen formlos, möglichst über den Notar, erfolgen.
Für jede Auskunft dieser Art entstehen Gebühren in Höhe von 25,56 €. Bei Eingang des zu zahlenden Betrages lt. Gebührenbescheid, wird umgehend die Negativbescheinigung ausgestellt.
Pachtwesen
Allgemeine Informationen
Es besteht die Möglichkeit, gemeindeeigene Grundstücke zu pachten.
Im Namen der jeweiligen Gemeinde wird mit dem/der Bürger/in der entsprechende Vertrag geschlossen.
Voraussetzung dafür ist lediglich eine Einigung über den Vertragsgegenstand, den Pachtbetrag und die Übergabe des jeweiligen Objektes.
Für den Abschluss eines Vertrages ist es immer erforderlich, sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen zu können.